Illegale Datenweitergabe im Landratsamt Pirna: Datenschutz gilt auch für Covid-19-Betroffene

Der bündnisgrüne Kreisverband und die bündnisgrüne Kreistagsfraktion im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge fordern auch in Corona-Zeiten die Einhaltung des Datenschutzes Covid-19-Betroffener.

Der MDR Sachsen berichtet am Sonntagabend auf seiner Webseite über die illegale Weitergabe von Daten Covid-19-Betroffener durch das Landratsamt in Pirna an die Polizei. Der Bericht beruht auf der Antwort des Innenministeriums auf eine kleine Anfrage der Linken Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz.

„Uns ist bewusst, dass es in der für alle neuen und angespannten Situation im März und April zuerst einmal um den Schutz der Bevölkerung vor der Corona-Epidemie ging.“ erklärt Silke Körner, Vorsitzende der Kreistagsfraktion der Grünen SOE und ergänzt: „Aber auch in einer solchen Situation muss in unserer Demokratie der Schutz der Daten der Bürger*innen gewährleistet sein. Umso mehr, da es sich hierbei um hoch sensible Gesundheitsdaten handelt.“

„Dass die Daten ohne vorherige Aufforderung durch die Polizei und ohne Rechtsgrundlage weitergegeben wurden, ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen.“ stellt Nino Haustein vom bündnisgrünen Kreisverband fest und merkt an: „Wenn die Bürger*innen sich nicht sicher sein können, dass die Behörden mit solchen hoch sensiblen Daten ordnungsgemäß umgehen, dann kann dies zu einem sinkenden Vertrauen in staatliche Institutionen führen und damit auch zu einer sinkenden Unterstützung der getroffenen Coronaschutzmaßnahmen. Damit wäre niemandem geholfen und vielen geschadet.“

„Wir fordern das Landratsamt auf, sicherzustellen, dass in Zukunft bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden. Dies sollte in einem Rechtsstaat zwar selbstverständlich sein, aber dieser Fall zeigt ja leider, dass dem nicht immer so ist.“ bekräftigt Silke Körner und erklärt dazu abschließend: „Darüber hinaus müssen alle Betroffenen unverzüglich über die Weitergabe ihrer Daten informiert werden. Außerdem wäre eine Entschuldigung seitens des Landratsamtes gegenüber den Betroffenen das Mindeste.“

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